Die einfache & günstige WEEE-/ElektroG-Systemlösung für PV-Module

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Registrierungspflicht für PV-Module gilt seit 01.02.2016!
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DAS PROBLEM

Was ist WEEE?

Die europäische WEEE-Direktive [Waste Electrical and Electronic Equipment] regelt seit 2003 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die konkrete Handhabung in den EU-Staaten. Aufgrund der Abhängigkeit von lokalen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, gibt es keine europaweite Umsetzung der WEEE-Richtlinie. Jedes Mitgliedsland der EU hat daher seine eigene Gesetzgebung zur Elektroschrott-Entsorgung, für die jeweils eine individuelle Konformitätslösung erforderlich ist.

Was ist das Elektrogesetz?

Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der WEEE-Direktive. Es trat erstmalig im Jahr 2005 in Kraft. Dem zentralen Verursacherprinzip folgend, legt es vor allem dem Erstinverkehrbringer von neuen Elektro(nik)geräten umfangreiche Anforderungen und Pflichten auf, darunter vor allem die volle Kostenübernahme für die Rücknahme und Entsorgung. Zuständig als Gemeinsame Stelle ist die Stiftung EAR®. Der Novellierung von WEEE2 folgend, beinhaltet das ElektroG2 wichtige Anpassungen hinsichtlich der betroffenen Produkte, der Kategorisierung und neuer Rücknahmeangebot für Altgeräte. Es trat am 24. Oktober 2015 in Kraft. Seit dem 15. August 2018 gilt der Offene Anwendungsbereich (Open Scope).

Warum sind PV-Module betroffen?

Die europäische PV-Industrie hat es nicht geschafft, der EU-Kommission eine eigene Lösung für die Rücknahme und Verwertung von Altmodulen zu präsentieren. Daher wurde in Brüssel beschlossen, PV-Module als “Elektrogeräte” unter die bestehende WEEE-Richtlinie einzuordnen. Dies resultiert aufgrund der Komplexität und Fragmentierung der verschiedenen nationalen Umsetzungen in hohen Aufwänden für betroffene Hersteller und Importeure. Trotz unterschiedlicher Versuche, ein EU-weites Rücknahmesystem für alte PV-Module zu etablieren, existiert bisher keine flächendeckene Lösung. Hersteller und Importeure müssen in Deutschland eine Lösung für das neue ElektroG2 einrichten, die aus der Registrierung bei der Gemeinsamen Stelle sowie weiteren Verpflichtungen besteht.

Was ist registrierungspflichtig?

ProdukttypBeispieleRegistrierungspflichtig?
PV-ModuleMonokristalline Solarmodule, Polykristalline Solarmodule, Dünnschichtmodule, andere PV-Modultypen (Halbleiter-Solarzellen, organische Solarzellen usw.)Ja, seit 1. Februar 2016 (1)
Geräte mit eingebauten PV-ModulenTaschenrechner, Waagen, GartenbeleuchtungJa
PV-AnlagentechnikWechselrichter, Laderegler, Mess- und SteuergeräteJa
(1) Auch bei Festeinbau in Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und Boote.

Wer muss handeln?

  • Hersteller: Produzenten von Lampen & Leuchten in Deutschland,
  • Importeure: Wiederverkäufer, die Lampen & Leuchten nach Deutschland einführen und erstmalig hier auf den Markt bringen,
  • OEM-Hersteller: Anbieter, die auf Lampen & Leuchten ihre Marke aufbringen und in Deutschland verkaufen,
  • “Distance Seller”: Nationale und internationale Unternehmen, die Lampen & Leuchten direkt an private Endverbraucher in der EU verkaufen, z.B. über das Internet,
  • Händler: Wiederverkäufer, die nicht ordnungsgemäß registrierte Lampen & Leuchten im Sortiment haben (Vertreiberregel).

Was ist zu tun?

Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer müssen die Konformität [Product Compliance] ihrer PV-Produkte entlang der folgenden drei Kategorien sicherstellen, bevor sie diese erstmalig in Deutschland anbieten und verkaufen können:

 No Compliance – No Market!

Welche Strafen drohen?

  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbskontrolleure
  • Bußgelder bis zu EUR 100.000 pro Einzelfall
  • Vertriebsverbot bis zur Nachbesserung der Product Compliance
  • Rückruf der betroffenen Produkte
  • Gewinnabschöpfung von Verkaufserlösen
  • Übertragung des Risikos dieser Strafen auf Händlerkunden [Vertreiberregel]

DIE LÖSUNG

Ex-PV® – Alles aus einer Hand

Die Komplexität des deutschen Elektrogesetzes und die komplizierte Handhabung stellen betroffene Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Eine eigene Lösung muss ein Vielzahl von Anforderungen und Verpflichtungen abdecken. Es gibt viele verschiedene Ansprechpartner, Lieferanten und Kostenstellen. Dies alles bindet viel Zeit und verursacht hohe Kosten. Hinzu kommt, dass die finanziellen Aufwände kaum verbindlich im Voraus zu kalkulieren sind. Fehler bei der Umsetzung und die Dynamik der Rahmenbedingungen bergen ein hohes Risiko für Hersteller und Händler. Ex-PV® bündelt Leistungen für alle Anforderungen aus dem deutschen Elektrogesetz in einer Komplettlösung:

Tipps

  • Bieten Sie keine PV-Produkte ohne Registrierung an!
    Spätestens sei dem 1. Februar 2016 müssen alle einschlägigen PV-Produkte (Module, Wechselrichter usw.) in Deutschland registriert sein, bevor Sie verkauft werden dürfen!
  • Prüfen Sie Ihre individuellen Verpflichtungen!
    Gerne beraten wir Sie bei der Ermittelung der Anforderungen aus dem Elektrogesetz, aber auch anderen Umweltregeln, wie dem Batteriegesetz oder der Verpackungsverordnung bzw. dem Wertstoffgesetz .
  • Starten Sie rechtzeitig mit den Vorbereitungen!
    Die Registrierung dauert einige Zeit. Beginnen Sie mit der Umsetzung ca. 2-3 Monate vor dem geplanten Verkaufsstart.
  • Denken Sie ggf. auch an entsprechende WEEE-Lösungen in anderen Ländern!
    Sofern Sie auch in andere europäische Staaten vertreiben, müssen Sie evtl. auch dort eine Konformitäts- und Rücknahmelösung einrichten. Wir bieten Ihnen gerne auch Lösungen in diesen Ländern an.

FAQ

PV-Module müssen seit dem 1. Februar 2016 in der entsprechenden Geräteart und allen verwendeten Marken registriert sein, bevor sie zum Kauf angeboten und in Verkehr gebracht werden dürfen. Zubehör und Installationstechnik ist häufig schon jetzt im Anwendungsbereich des aktuellen Elektrogesetzes und daher sofort registrierungspflichtig. Wir beraten Sie gerne zu Ihren indivuellen Verpflichtungen.
Ohne Registrierung und Einhaltung der weiteren Verpflichtungen dürfen PV-Module nach Inkrafttreten des neuen ElektroG2 nicht mehr verkauft werden. Die Entsorgung erfolgt sogar recht zeitnah nach dem Verkauf der Neumodule. Übrigens: Nach dem Elektrogesetz werden alle PV-Module gleich eingestuft, was Lebensdauer und Rücklaufquote angeht – egal, welcher Beschaffenheit, Qualität und Herkunft!
Leider können noch nicht alle Bestandteile von Altmodulen wirtschaftlich wiedergewonnen werden. Die komplizierte Logistik sowie weitere Komponenten wie die finanzielle Garantie, Gebühren und administrative Aufwände verursachen weitere Kosten.
Ja. Das Elektrogesetz kennt keine Ausnahmeregelung von dieser Pflichtteilnahme, da letztendlich nicht zu gewährleisten ist, dass 100% aller neu in Verkehr gebrachten PV-Module auch wieder vom Hersteller zurückgenommen werden. Es gibt aber die Möglichkeit, sich “Eigenrücknahmen” anrechnen zu lassen.
Gar nicht. Innerhalb einer eigenen „Sammelgruppe 6“ werden alle Altmodule gleich behandelt. Entsorgt werden daher ersatzweise auch PV-Module aller anderen Hersteller.
Nein! Je nach Vertriebsweg müssen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten, aber auch in vielen anderen Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft wie Schweiz oder Norwegen, eigene Konformitäts- und Rücknahmelösungen für PV-Module und Zubehörtechnik einrichten. Sprechen Sie uns an, um Ihre konkreten Anforderungen zu erfahren.
Wie alle Abfall-relevanten EU-Direktiven, wurde auch die WEEE-Richtlinie national veranlagt, d.h. jedes Mitgliedsland der Europäischen Union hat seine eigene entsprechende Gesetzgebung und Rücknahmesituation. Im Markt treten zwar Anbieter von sogenannten „paneuropäischen Rücknahmesystemen“ auf. In der Praxis existiert jedoch bisher keine EU-weite WEEE-Rücknahmelösung für PV-Module (und es ist zweifelhaft, ob es je eine solche geben wird).

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Gerne bieten wir Ihnen eine Lösung für Ihre Anforderungen aus dem deutschen Elektrogesetz an. Bitte kontaktieren Sie uns über das folgende Formular, per Telefon oder per eMail.

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