Die einfache & günstige WEEE-/ElektroG-Systemlösung für PV-Module
DAS PROBLEM
Was ist WEEE?
Die europäische WEEE-Direktive [Waste Electrical and Electronic Equipment] regelt seit 2003 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die konkrete Handhabung in den EU-Staaten. Aufgrund der Abhängigkeit von lokalen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, gibt es keine europaweite Umsetzung der WEEE-Richtlinie. Jedes Mitgliedsland der EU hat daher seine eigene Gesetzgebung zur Elektroschrott-Entsorgung, für die jeweils eine individuelle Konformitätslösung erforderlich ist.
Was ist das Elektrogesetz?
Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der WEEE-Direktive. Es trat erstmalig im Jahr 2005 in Kraft. Dem zentralen Verursacherprinzip folgend, legt es vor allem dem Erstinverkehrbringer von neuen Elektro(nik)geräten umfangreiche Anforderungen und Pflichten auf, darunter vor allem die volle Kostenübernahme für die Rücknahme und Entsorgung. Zuständig als Gemeinsame Stelle ist die Stiftung EAR®. Der Novellierung von WEEE2 folgend, beinhaltet das ElektroG2 wichtige Anpassungen hinsichtlich der betroffenen Produkte, der Kategorisierung und neuer Rücknahmeangebot für Altgeräte. Es trat am 24. Oktober 2015 in Kraft. Seit dem 15. August 2018 gilt der Offene Anwendungsbereich (Open Scope).
Warum sind PV-Module betroffen?
Die europäische PV-Industrie hat es nicht geschafft, der EU-Kommission eine eigene Lösung für die Rücknahme und Verwertung von Altmodulen zu präsentieren. Daher wurde in Brüssel beschlossen, PV-Module als “Elektrogeräte” unter die bestehende WEEE-Richtlinie einzuordnen. Dies resultiert aufgrund der Komplexität und Fragmentierung der verschiedenen nationalen Umsetzungen in hohen Aufwänden für betroffene Hersteller und Importeure. Trotz unterschiedlicher Versuche, ein EU-weites Rücknahmesystem für alte PV-Module zu etablieren, existiert bisher keine flächendeckene Lösung. Hersteller und Importeure müssen in Deutschland eine Lösung für das neue ElektroG2 einrichten, die aus der Registrierung bei der Gemeinsamen Stelle sowie weiteren Verpflichtungen besteht.
Was ist registrierungspflichtig?
Produkttyp | Beispiele | Registrierungspflichtig? |
PV-Module | Monokristalline Solarmodule, Polykristalline Solarmodule, Dünnschichtmodule, andere PV-Modultypen (Halbleiter-Solarzellen, organische Solarzellen usw.) | Ja, seit 1. Februar 2016 (1) |
Geräte mit eingebauten PV-Modulen | Taschenrechner, Waagen, Gartenbeleuchtung | Ja |
PV-Anlagentechnik | Wechselrichter, Laderegler, Mess- und Steuergeräte | Ja |
(1) Auch bei Festeinbau in Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und Boote. |
Wer muss handeln?
Was ist zu tun?
Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer müssen die Konformität [Product Compliance] ihrer PV-Produkte entlang der folgenden drei Kategorien sicherstellen, bevor sie diese erstmalig in Deutschland anbieten und verkaufen können:
No Compliance – No Market!
Welche Strafen drohen?
DIE LÖSUNG
Ex-PV® – Alles aus einer Hand
Die Komplexität des deutschen Elektrogesetzes und die komplizierte Handhabung stellen betroffene Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Eine eigene Lösung muss ein Vielzahl von Anforderungen und Verpflichtungen abdecken. Es gibt viele verschiedene Ansprechpartner, Lieferanten und Kostenstellen. Dies alles bindet viel Zeit und verursacht hohe Kosten. Hinzu kommt, dass die finanziellen Aufwände kaum verbindlich im Voraus zu kalkulieren sind. Fehler bei der Umsetzung und die Dynamik der Rahmenbedingungen bergen ein hohes Risiko für Hersteller und Händler. Ex-PV® bündelt Leistungen für alle Anforderungen aus dem deutschen Elektrogesetz in einer Komplettlösung:
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